Verlässlichkeit ist Trumpf beim Winterdienst
von Thomas Hofer
Verletzungen durch Stürze oder Unfälle können nicht nur gesundheitlichen Schaden anrichten, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben. Es ist nämlich die Pflicht eines jeden Grundbesitzers für die fachgerechte Räumung der angrenzenden Verkehrsflächen zu sorgen. Sollte man dieser nicht nachkommen drohen Klagen wegen Körperverletzung.
Die wichtigsten Dinge die beim Winterdienst zu beachten sind (laut §93 StVO):
- Gehsteige und Gehwege (inkl. darauf befindlichen Stiegenanlagen) innerhalb einer Entfernung von drei Metern von der Liegenschaft sind entlang der Liegenschaft von Schnee und Verunreinigungen zu säubern und bei Schnee und Glatteis zu bestreuen. Diese Pflicht gilt jeden Tag in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr
- Bei Liegenschaften in einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige muss ein ein Meter breiter Streifen entlang der Häuserfront gesäubert bzw. bestreut werden. Auch in diesem Fall gilt diese Pflicht jeden Tag in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr.
- Diese Räum- und Streupflicht besteht grundsätzlich während des gesamten Zeitraums.
Umso wichtiger ist es, dass man sich darauf verlassen kann, dass diese Aufgabe zu 100% erledigt wird. Mit der Übernahme der Haftung durch uns gewinnen Sie nicht nur Rechtssicherheit sondern auch die Garantie, geräumte und saubere Gehwege und Straßen vorzufinden. Sei es eine Wohnanlage, ein Firmengebäude oder Ihre private Zufahrt.
Unseren Winterdienst zeichnen folgende standardmäßigen Dienstleistungen aus:
- Maschinelle Schneeräumung
- Streudienst je nach aktueller Witterung
- Kehrdienst nach abgelaufener Wintersaison
- 24/7 Hotline
Kunden in ganz Oberösterreich vertrauen beim Winterdienst auf Krempl Facility Services und Ihr Rücken dankt es Ihnen.